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   BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21   

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https://dejure.org/2022,3340
BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21 (https://dejure.org/2022,3340)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21 (https://dejure.org/2022,3340)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 2318/21 (https://dejure.org/2022,3340)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in der Schule abgelehnt haben, erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 4 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Rspr des BGH zur ausschließlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für die Überprüfung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen nicht zu beanstanden - Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung der Einleitung eines Kindesschutzverfahrens (§ 1666 BGB) ...

  • IWW

    § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG
    BverfGG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rspr des BGH zur ausschließlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für die Überprüfung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen nicht zu beanstanden - Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung der Einleitung eines Kindesschutzverfahrens (§ 1666 BGB) ...

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    GG Art. 101; BGB § 1666; FamFG §§ 70, 151; BVerfGG §§ 23, 92, 93
    Verfahrensrecht; ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für die Überprüfung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen; verfassungsgemäße Ablehnung der Einleitung von Kindesschutzverfahren (§ 1666 BGB) betreffend infektionsschutzrechtliche Maßnahmen an Schulen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an fristgerechte Begründung einer Verfassungsbeschwerde zur Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen an Grundschulen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Rspr des BGH zur ausschließlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für die Überprüfung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen nicht zu beanstanden - Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung der Einleitung eines Kindesschutzverfahrens (§ 1666 BGB) ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulgesundheitspflege - Fristgerechte Begründung einer Verfassungsbeschwerde; familiengerichtliche Entscheidung zum Infektionsschutz an Schulen

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in der Schule abgelehnt haben, erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Grundschule in Corona-Zeiten - und die Familiengerichte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Infektionsschutz an Schulen: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Schutzmaßnahmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die Aufhebung ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung gegen Behörden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen bei Corona-Schutzmaßnahmen in Schulen erfolglos - Verfassungsbeschwerde unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 528
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21
    Zur Begründung gehört die fristgerechte Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Anlagen, insbesondere der angegriffenen Entscheidungen und aller sonstigen wichtigen Dokumente (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 129, 269 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2019 - 1 BvR 1789/19 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Gerichtsentscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 151, 67 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 89 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Gerichtsentscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 151, 67 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 89 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.2021 - 6 AV 1.21

    Für die Entscheidung über Anordnungen gegenüber einer Schule gemäß § 1666 Abs. 1

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21
    Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln, auch hinsichtlich Infektionsschutzmaßnahmen in den jeweiligen Schulen, obliegt auch nach dessen Rechtsprechung allein den Verwaltungsgerichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 6 AV 1/21 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21
    Zur Begründung gehört die fristgerechte Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Anlagen, insbesondere der angegriffenen Entscheidungen und aller sonstigen wichtigen Dokumente (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 129, 269 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2019 - 1 BvR 1789/19 -, Rn. 3).
  • BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21

    Zuständigkeit für die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen:

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21
    Die Fachgerichte haben in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 -, Rn. 8, und vom 3. November 2021 - XII ZB 289/21 -, Rn. 15) § 1666 Abs. 4 BGB dahingehend ausgelegt, dass damit eine Befugnis der Familiengerichte zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegenüber Behörden und sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt nicht verbunden ist.
  • BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21

    Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für Anordnungen gegenüber Schulen in

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21
    Die Fachgerichte haben in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 -, Rn. 8, und vom 3. November 2021 - XII ZB 289/21 -, Rn. 15) § 1666 Abs. 4 BGB dahingehend ausgelegt, dass damit eine Befugnis der Familiengerichte zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegenüber Behörden und sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt nicht verbunden ist.
  • BVerfG, 16.06.2017 - 1 BvR 1877/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen von Sozialgericht und

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21
    Ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der Monatsfrist ist, vorbehaltlich einer Wiedereinsetzung, grundsätzlich nicht möglich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2017 - 1 BvR 1877/15 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 04.09.2019 - 1 BvR 1789/19

    Nichtannahme einer mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21
    Zur Begründung gehört die fristgerechte Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Anlagen, insbesondere der angegriffenen Entscheidungen und aller sonstigen wichtigen Dokumente (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 129, 269 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2019 - 1 BvR 1789/19 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22

    Verfristete Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des

    Ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der Monatsfrist ist, vorbehaltlich einer Wiedereinsetzung, grundsätzlich nicht möglich (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2017 - 1 BvR 1877/15 -, Rn. 9 und vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 2318/21 -, Rn. 6).
  • OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 7 WF 1114/21

    Antrag auf Anordnung von Maßnahmen nach dem GewSchG gegen hoheitliches Handeln

    Unterschiede in der Rechtsprechung sind insoweit nicht erkenn- oder absehbar (vgl. BVerfG Beschluss vom 18.1.2022 - 1 BvR 2318/21 zur verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Bezugnahme auf BGH NJW 2021, 3470 und FamRZ 2022, 189; vgl. bereits BayVGH Beschluss vom 24.7.2012 - 10 CE 12.1171, beck-online, bzgl. Maßnahmen nach dem GewSchG gegen Polizeibeamte).
  • VG Ansbach, 22.04.2022 - AN 2 S 22.00743

    Verpflichtung der Mutter dafür zu sorgen, dass ihr schulpflichtiger Sohn

    Zur Frage, dass § 1666 Abs. 4 BGB im Verhältnis zu Behörden und sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt keine Befugnis der Familiengerichte zum Erlass von Anordnungen begründe, sei auf den aktuellen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 19.1.2022 - 1 BvR 2318/21) verwiesen.
  • BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23

    Unzulässiger Eilantrag bei fehlendem substantiierten und schlüssigen Vortrag zur

    Zur Begründung sind die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 2318/21 -, Rn. 6).
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